Veröffentlichung personenbezogener Daten anlässlich von Alters- und Ehejubiläen, Geburten sowie Sterbefällen in unserem Mitteilungsblatt „Von Alb bis Lone“
Sehr geehrte Damen und Herren,
aus datenschutzrechtlichen Gründen werden Ihre personenbezogenen Daten anlässlich von Alters- und Ehejubiläen, Geburten sowie Sterbefällen in unserem Mitteilungsblatt „Von Alb bis Lone“ nicht automatisch veröffentlicht.
Eine Veröffentlichung der personenbezogenen Daten kann nur mitschriftlicher Einwilligung der betroffenen Person(en), Sorgeberechtigten oder verfügungsberechtigen Person(en) erfolgen. Das Formular zur Einwilligung in die Veröffentlichung ist auf unserer Homepage (www.altheim-alb.de) unter der Rubrik „Gemeinde“ – „Dokumente & Formulare“ erhältlich.
Hinweis zu den Alters- und Ehejubiläen:
Anlässlich eines Altersjubiläums zum 90. oder 100. Geburtstag sowie zum 105. und bei allen darauffolgenden Geburtstagen beantragt die Gemeinde Altheim (Alb) eine Jubiläumsurkunde beim Staatsministerium des Ministerpräsidenten. Zum 100. Geburtstag und allen darauffolgenden Geburtstagen wird zusätzlich beim Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland eine Jubiläumsurkunde beantragt.
Die Gemeinde Altheim (Alb) beantragt anlässlich eines Ehejubiläums eine Jubiläumsurkunde beim Ministerpräsidenten. Ab dem 65. Ehejubiläum wird zudem beim Bundespräsidenten eine Jubiläumsurkunde beantragt.
Die Beantragung einer solchen Urkunde wird nur unterlassen, wenn die betroffene Person bzw. die betroffenen Personen eine Übermittlungssperre (Urkundensperre) schriftlich beantragt hatten bzw. für die Zukunft beantragen.
Das dazu benötigte Formular ist auf unserer Homepage (www.altheim-alb.de) unter der Rubrik „Gemeinde“ – „Dokumente & Formulare“ erhältlich. Eine beantragte Übermittlungssperre gilt bis auf Widerruf.
Bei Rückfragen dazu stehen wir Ihnen gerne unter 07340 / 9601-11, per E-Mail an info@altheim-alb.de oder persönlich vor Ort im Bürgerbüro zur Verfügung.
Ihre Gemeindeverwaltung Altheim (Alb)


