30.04.2025

Veröffentlichung von Alters- und Ehejubilaren, Geburten und Sterbefällen im Mitteilungsblatt Von Alb bis Lone

Veröffentlichung personenbezogener Daten anlässlich von Alters- und Ehejubiläen, Geburten sowie Sterbefällen im Mitteilungsblatt „Von Alb bis Lone“

Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen die personenbezogenen Daten anlässlich von Alters- und Ehejubiläen, Geburten sowie Sterbefällen im Mitteilungsblatt „Von Alb bis Lone“ nicht mehr veröffentlicht werden. Eine Veröffentlichung der personenbezogenen Daten kann nur mit schriftlicher Einwilligung der betroffenen Person/en, Sorgeberechtigten oder verfügungsberechtigen Person/en erfolgen. Das Formular hier erhältlich.

Hinweis zu den Alters- und Ehejubiläen:

Anlässlich der Altersjubilare zum 90., 100., 105., sowie bei allen darauffolgenden Geburtstagen beantragt die Gemeinde eine Jubiläumsurkunde beim Staatsministerium des Ministerpräsidenten. Zum 100. Geburtstag sowie allen darauffolgenden wird zusätzlich beim Bundespräsident eine Jubiläumsurkunde beantragt.

Die Gemeinde beantragt anlässlich eines Ehejubiläums eine Jubiläumsurkunde beim Ministerpräsidenten. Ab dem 65. Ehejubiläum wird zudem beim Bundespräsidenten eine Jubiläumsurkunde beantragt.

Die Beantragung einer solchen Urkunde wird nur unterlassen, sofern die betroffene Person/en eine Übermittlungssperre (Urkundensperre) schriftlich beantragt/en. Das dazu benötigte Formular ist auf unserer Homepage unter der Rubrik: Gemeinde/Dokumente/Formulare erhältlich. Eine beantragte Übermittlungssperre gilt solange, bis diese widerrufen wird.

Für Rückfragen dazu stehen wir gerne unter 07340 / 9601-0 zur Verfügung.

Ihre Gemeindeverwaltung

Rathaus Altheim (Alb)