Die Friedhofverwaltung ist verpflichtet eine jährliche Überprüfung der Standsicherheit von Grabsteinen auf den gemeindeeigenen Friedhöfen in Altheim (Alb) und in Zähringen durchführen zu lassen. Dies wurde, wie im letzten Jahr auch, an eine Fachfirma vergeben.
Bei dieser Prüfung werden alle Grabsteine auf Ihre Standsicherheit kontrolliert, geprüft und protokolliert. Sollte bei dieser Prüfung festgestellt werden, dass ein Grabstein nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen der Standsicherheit entsprechen, werden diese mit einem gelben Hinweis durch die Fachfirma versehen.
Kann zudem bei einem Grabstein keine Standfestigkeit mehr festgestellt werden, wird dieser aus Sicherheitsgründen auf oder neben das Grab gelegt, um ein eventuelles Umstürzen zu verhindern. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.
Ist ein Grabstein mit einem gelben Hinweis versehen, bittet die Friedhofsverwaltung die Angehörigen des Grabes, die Standsicherheit des Grabsteines umgehend wiederherzustellen.
Die Wiederherstellung kann von einem Steinmetz oder in Eigenregie, nach den gesetzlichen Bestimmungen, durchgeführt werden.
Die Überprüfung der Standsicherheit findet im Zeitraum Mitte Juni / Ende Juni statt. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis und um Ihre Unterstützung.
Bei Rückfragen dazu steht Ihnen die Friedhofsverwaltung unter 9601-0 gerne zur Verfügung.
Ihre Gemeindeverwaltung