Umtauschfristen von Führerscheinen
Umtauschfristen für alte Papierführerscheine
In einem ersten Schritt werden die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellten Papierführerscheine umgetauscht. Der Umtausch erfolgt gestaffelt nach dem jeweiligen Geburtsdatum der Fahrerin oder des Fahrers. Der Umtausch der alten Führerscheine kann grundsätzlich auch deutlich vor dem Ende der Umtauschfristen erfolgen.
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein spätestens ausgetauscht sein muss |
vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 bis 1958 | 19.01.2022 (NEU: 19.07.2022) |
1959 bis 1964 | 19.01.2023 |
1965 bis 1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
Umtauschfristen für alte Kartenführerscheine
Ab dem Jahr 2026 laufen – ebenfalls gestaffelt – die Umtauschfristen für alte Kartenführerscheine ab. Für deren Umtauschfrist ist das Ausstellungsjahr des Führerscheins entscheidend. Das Ausstellungjahr ist auf der Vorderseite des Führerscheins eingetragen.
Ausstellungsjahr des | Tag, bis zu dem der Führerschein spätestes ausgetauscht sein muss |
1999 bis 2001 | 19.01.2026 |
2002 bis 2004 | 19.01.2027 |
2005 bis 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 und bis 18.01.2013 | 19.01.2033 |
Für den Umtausch in einen neuen Scheckkartenführerschein werden i. d. Regel folgende Unterlagen benötigt:
- jeweiliges Antragsformular
- aktuelles, biometrisches Lichtbild (Papierbild), nicht älter als 1 Jahr
- gültiger Personalauseis oder Reisepass
- aktuellen Führerschein
Der jeweilige Antrag kann online bei der Führerscheinstelle heruntergeladen werden. Zudem ist dieser im Bürgerbüro erhältlich.
Der Antrag auf Umtausch kann während unseren Öffnungszeiten im Bürgerbüro abgegeben werden.
Weitere Informationen zum Umtausch oder allgemein zum Thema Führerschein sind direkt bei der Führerscheinstelle im Landratsamt Alb-Donau-Kreis erhältlich:
Führerscheinstelle, Schillerstraße 30, 89077 Ulm
Telefon (07 31) 1 85-14 46
Fuehrerscheinstelle.ulm@alb-donau-kreis.de


