19.03.2026

Parksituation beim Pflegeheim

Parksituation beim Pflegeheim: Parken nur auf ausgewiesenen Flächen im verkehrsberuhigten Bereich erlaubt!

In dem verkehrsberuhigten Bereich (umgangssprachlich „Spielstraße“) beim Pflegeheim kommt es derzeit vermehrt zu Problemen durch falsch parkende Fahrzeuge.

Wir weisen freundlich darauf hin, dass das Parken in diesem Bereich ausschließlich auf den dafür ausgewiesenen Parkflächen gestattet ist. Außerhalb von markierten Parkflächen ist das Parken verboten. Wenn alle Parkplätze belegt sind, darf ein Fahrzeug nicht auf der Straße im verkehrsberuhigten Bereich außerhalb von Parkmarkierungen geparkt werden.

Aufgrund der aktuellen Parksituation vor Ort ist die Zufahrt zu dem verkehrsberuhigten Bereich u.a. für Rettungsfahrzeuge und Anlieferungsverkehr derzeit erheblich eingeschränkt und teilweise leider nicht möglich. Das kann beim Einsatz eines Rettungsfahrzeuges im Ernstfall zu sehr gefährlichen, grundsätzlich vermeidbaren Verzögerungen führen.

Wir bitten daher alle Verkehrsteilnehmer eindringlich, stets darauf zu achten, ihre Fahrzeuge ausschließlich auf gekennzeichneten Parkflächen abzustellen.
Nur so kann gewährleistet werden, dass die Zufahrt für Anlieger sowie für Rettungs- und Einsatzkräfte jederzeit frei bleibt.

Für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe bedanken wir uns.

Ihre Gemeindeverwaltung Altheim (Alb)

Rathaus Altheim (Alb)