29.01.2026

Wichtige Informationen zum Winterdienst und zur Räum- und Streupflicht in Altheim (Alb)

Wichtige Informationen zum Winterdienst und zur Räum- und Streupflicht in Altheim (Alb)

Aufgrund der aktuellen Wetterlage bittet die Gemeindeverwaltung alle Grundstückseigentümer eindringlich, die derzeit geltende Streupflichtsatzung zu beachten. Diese können Sie bei uns einsehen oder finden diese auch als Download im Internet auf www.altheim-alb.de unter „Gemeinde“, dort unter „Satzungen“.

Demnach sind die an Grundstücke angrenzenden Gehwege von Schnee und Eis zu räumen und bei Glätte zu streuen, sodass insbesondere die Sicherheit und Leichtigkeit der Fußgänger jederzeit gewährleistet ist.

Dabei ist Folgendes zu beachten:

 

  • Gehwege müssen an Werktagen bis spätestens 7.00 Uhr sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen bis 8.00 Uhr geräumt und gestreut sein. Bei anhaltender Glätte oder erneutem Schneefall ist der Winterdienst unverzüglich zu wiederholen. Diese Pflicht endet auch erst um 21.00 Uhr.
  • Der geräumte Schnee sowie auftauendes Eis sind an der Seite des Grundstücks, des Gehweges oder am Rand der Fahrbahn so anzuhäufen, dass eine Benutzung der Fahrbahn und des Gehwegs sicher gewährleistet werden kann. Der Schnee darf hierbei, aus Verkehrssicherheitsgründen, nicht auf die Fahrbahn geräumt werden.

 

Zudem bittet die Gemeindeverwaltung darum, auch im Namen unserer Bauhofmitarbeiter, Fahrzeuge (soweit möglich) nicht auf der Straße zu parken!

Für die Räumfahrzeuge ist der Winterdienst viel einfacher und effektiver „unbeparkte“ Straßen zu räumen. Gerade größere Schneemengen können im Bereich parkender Fahrzeuge nur sehr schwer geräumt werden. Somit kann, sofern die Straßen vorausschauend freigehalten werden, ein sehr viel besseres Räumergebnis erzielt werden. Es wäre sehr bedauerlich, wenn der Winterdienst aufgrund der abgestellten Fahrzeuge behindert wird.

Die Gemeindeverwaltung weist außerdem darauf hin, dass die Räum- und Streufahrzeuge unseres Bauhofes weiterhin mit hohem Einsatz im Gemeindegebiet unterwegs sind. Trotz aller Bemühungen lassen sich zugeschobene Hofeinfahrten und Grundstückszufahrten im Zuge des Winterdienstes nicht in allen Bereichen vermeiden. Die Gemeindeverwaltung bittet die betroffenen Grundstückseigentümer hierfür um Verständnis.

Wir bedanken uns für die Mithilfe aller Grundstückseigentümer und bitten um Beachtung, um die Verkehrssicherheit für alle Bürgerinnen und Bürger gewährleisten zu können.

Gerne stehen wir Ihnen bei Rückfragen behilflich zur Seite.

Ihre Gemeindeverwaltung Altheim (Alb)

 

Rathaus Altheim (Alb)