Zustellung der Bescheide über Wasser-/Abwassergebühren für das Jahr 2025 und Informationen zum Wasserverbrauch
Sehr geehrte Damen und Herren,
in den nächsten Tagen wird jedem Grundstückseigentümer der Bescheid für Wasser-/Abwassergebühren 2025 zugestellt. Enthalten sind die Abrechnung des Wasserverbrauchs für das Jahr 2025 sowie die neuen Abschlagszahlungen für das Jahr 2026.
Allen Gebührenpflichtigen, welche die Gemeinde Altheim (Alb) zur Abbuchung der fälligen Zahlungen ermächtigt haben, werden diese termingerecht abgebucht.
Alle, die nicht per Abbuchung bezahlen, bitten wir, die Zahlungstermine zu den jeweiligen Abschlägen – wie im Bescheid aufgeführt – zu beachten und die fälligen Beträge rechtzeitig zu überweisen, um den gesetzlich vorgeschriebenen Säumniszuschlag zu vermeiden. Es gilt hierbei immer der Tag des Zahlungseinganges auf dem Empfängerkonto.
Weitere Informationen zum Wasserverbrauch:
Oft wird erst mit dieser Abrechnung ein unverhältnismäßig hoher Wasserverbrauch bemerkt. Die Gründe für einen solch hohen Wasserverbrauch können ganz unterschiedlich sein.
Hierzu einige Hinweise, um Ihnen mögliche Ursachen zu nennen und zu erläutern:
- Rohrbrüche werden oft nicht oder erst viel zu spät bemerkt. Bitte prüfen Sie deshalb während des Jahres in regelmäßigen Abständen durch Ablesen der Wasseruhr, den Wasserverbrauch.
- Druckspüler, Spülkästen, Sicherheitsventile und Überdruckventile können undicht sein und zu einer laufenden Wasserentnahme führen. Bitte prüfen Sie diese ebenfalls in regelmäßigen Abständen.
- Ein Luftposter in der Installation kann ebenso zu unregelmäßigen Zählerbewegungen führen. Hierzu ist sicherzustellen, dass nach der Wasseruhr ein funktionstüchtiger Rückflussverhinderer (KFR-Ventil) eingebaut ist. Ein KFR-Ventil sollte regelmäßig gewartet werden und nach DIN 1988 in jeder Hausleitung installiert sein. Jedes Gebäude, das an eine zentrale Trinkwasserversorgung angeschlossen ist, muss mit einer Rückflussverhinderung gesichert sein. Die Rückflussverhinderung ist zwingend vorgeschrieben. Sie ist ein mechanisches Bauteil, meist in der Absperrvorrichtung hinter dem Wasserzähler integriert. Dieses Bauteil dient dem Schutz des öffentlichen Trinkwasserversorgungsnetzes gegen Wasserrückfluss, Rückdruck oder Rücksaugen aus der Hausinstallation.
- Außenleitungen sollten in den Wintermonaten abgestellt und entsprechend geschützt werden, um Schäden zu vermeiden.
- In seltenen Fällen kann sein, dass die Wasseruhr tatsächlich keinen Verbrauch misst. Der Grund dafür kann u.a. durch Verschmutzungen von abgelösten Fremdkörpern in der Wasserleitung bestehen. Das kann ebenfalls durch regelmäßiges Ablesen der Wasseruhr festgestellt werden.
Bei einer dieser Unregelmäßigkeiten bitten wir um schnellstmögliche Information an den Bauhof der Gemeinde Altheim (Alb) unter 01 63 / 84 83 82 5 oder 01 63 / 84 84 82 6.
Um Beachtung wird gebeten. Vielen Dank!
Ihre Gemeindeverwaltung
Altheim (Alb)


