16.04.2026

Wichtige Hinweise zum Bundesmeldegesetz

Wichtige Hinweise zum Bundesmeldegesetz – bitte beachten Sie die gesetzlichen An- und Abmeldefristen!

 

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie heute an dieser Stelle auf das Bundesmeldegesetz (BMG) hinweisen:

Wenn Sie eine Wohnung in Altheim (Alb) beziehen, haben Sie sich gemäß § 17 Abs. 1 BMG innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei uns anzumelden.

Sofern Sie in Altheim (Alb) aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland beziehen, haben Sie sich gemäß § 17 Abs. 2 BMG innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei uns abzumelden.

 

Nicht abmelden müssen Sie sich, wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen. Es genügt, sich bei der Verwaltung Ihres neuen Wohnsitzes im Inland anzumelden. Bitte beachten Sie auch hierbei die Frist von zwei Wochen gemäß § 17 Abs. 1 BMG.

Bestimmungen zur Hauptwohnung (bei mehreren Wohnungen) entnehmen Sie bitte § 22 des Bundesmeldegesetzes.

Ordnungswidrigkeiten werden nach § 54 BMG mit empfindlichen Geldbußen geahndet.

Bitte achten Sie daher insbesondere darauf, sich stets rechtzeitig an- oder abzumelden.

Derzeit wird die elektronische Wohnsitzanmeldung für das Inland (und auch für die elektronische Abmeldung ins Ausland) in Baden-Württemberg stufenweise online eingeführt.

Altheim (Alb) ist bereits eine teilnehmende Gemeinde, sodass Sie Ihre neue Hauptwohnung online anmelden können; ebenso können Sie sich online ins Ausland abmelden. Bitte beachten Sie, dass gewisse Voraussetzungen zur Nutzung der Onlinedienste erfüllt werden müssen. Weitere Hinweise zu den Onlineanträgen und Voraussetzungen finden Sie im Internet im Serviceportal Baden-Württemberg unter www.service-bw.de!

Kosten für die Anmeldung (oder ggf. Abmeldung) eines Wohnsitzes entstehen derzeit keine.

Für alle Angelegenheiten rund um das Meldewesen steht Ihnen unser Bürgerbüro gerne zur Verfügung. Kommen Sie zu den Öffnungszeiten im Rathaus vorbei, rufen Sie uns unter 07340 / 9601-11 an oder schreiben Sie eine E-Mail an die nachfolgende E-Mail-Adresse: info@altheim-alb.de

Ihre Gemeindeverwaltung Altheim (Alb)

 

Rathaus Altheim (Alb)