Digitale Lichtbilder für Ausweisdokumente verpflichtend –
ab sofort ist das Erstellen von digitalen Lichtbildern im Bürgerbüro möglich
Die Übergangsfrist für biometrische Lichtbilder in Papierform bei der Antragstellung von Ausweisdokumenten ist planmäßig zum 31.07.2025 ausgelaufen. Ab 01.08.2025 muss zur Antragstellung von Ausweisdokumenten verpflichtend ein digitales Lichtbild vorliegen.
Das digitale, biometrische Lichtbild kann ein zertifizierter Fotograf erstellen. Dieses Lichtbild wird in einer gesicherten Cloud abgelegt. Der zertifizierte Fotograf händigt ein Kontroll-Lichtbild samt QR-Code aus, von dem bei der Antragstellung das digitale Lichtbild von der Cloud hochgeladen wird.
Alternativ kann auch ab sofort direkt bei der Antragstellung im Bürgerbüro, über das von der Bundesdruckerei zur Verfügung gestellte Terminal, das digitale Lichtbild gegen eine Gebühr von 6,00 € vor Ort erstellt werden.
Das Vor-Ort erstellte digitale biometrische Lichtbild kann aktuell nur für die Antragstellung von Ausweisdokumenten verwendet werden. Hinweis: Hierbei wird kein Kontroll-Lichtbild sowie QR-Code für den Antragsteller ausgehändigt.
Für Rückfragen zum Thema Ausweisdokumente, welche Unterlagen etc. nötig sind, stehen wir gerne unter 07340 / 9601-11 zur Verfügung.
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