Abräumen der Gräber auf dem Friedhof in Altheim (Alb)
Aufgrund von Ablauf der Ruhezeit müssen bis zum Ende des Jahres (31.12.2025) alle Gräber mit Sterbedatum 2007 von den Angehörigen abgeräumt werden.
Das Abräumen von Gräbern nach § 21 (5) Friedhofsatzung ist erst nach Ablauf der Ruhezeit zulässig. Bitte deshalb das Ende der Ruhezeit beachten.
Für Auskünfte zur Ruhezeit oder für Hilfe beim Abräumen des Grabes, wenden Sie sich bitte bis 31.10.2025 an die Gemeindeverwaltung unter
Telefon: 07340 9601-11 oder E-Mail: info@altheim-alb.de .
Vielen Dank!
Ihre Friedhofsverwaltung