29.08.2019

Veröffentlichung der Satzung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes nach GR-Beschluss vom 23.08.2019 (Landes-Sanierung-Programm)

Sehr geehrte Damen und Herren,

Der Gemeinderat der Gemeinde Altheim (Alb) hat aufgrund von § 142 Abs. 1, 3 und 4 Baugesestzbuch (BauGB) und 3 4  Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) in der jeweils gültigen Fassung in seiner Sitzung am 23.08.2019 folgende

Satzung

beschlossen:

Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes

In der Anlage finden Sie die Satzung und den Lageplan.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Gemeindeverwaltung

 

 

 

Lageplan Sanierungsgebiet - Landes-Sanierungs-Programm