17.09.2026

Umtauschfristen von Führerscheinen

In einem ersten Schritt werden die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellten Papierführerscheine umgetauscht. Der Umtausch erfolgt gestaffelt nach dem jeweiligen Geburtsdatum der Fahrerin oder des Fahrers. Der Umtausch der alten Führerscheine kann grundsätzlich auch deutlich vor dem Ende der Umtauschfristen erfolgen.

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers

Tag, bis zu dem der Führerschein spätestens ausgetauscht sein muss

vor 1953

19.01.2033

Die Umtauschfristen für die Jahrgänge 1953 bis 1971 oder später sind bereits verstrichen.

Umtauschfristen für alte Kartenführerscheine
Ab dem Jahr 2026 laufen – ebenfalls gestaffelt – die Umtauschfristen für alte Kartenführerscheine ab. Für deren Umtauschfrist ist das Ausstellungsjahr des Führerscheins entscheidend. Das Ausstellungjahr ist auf der Vorderseite des Führerscheins eingetragen.

Ausstellungsjahr des
Kartenführerscheins

Tag, bis zu dem der Führerschein spätestes ausgetauscht sein muss

2002 bis 2004

19.01.2027

2005 bis 2007

19.01.2028

2008

19.01.2029

2009

19.01.2030

2010

19.01.2031

2011

19.01.2032

2012 und bis 18.01.2013

19.01.2033

Die Umtauschfrist für die Ausstellungsjahre 1999 bis 2001 ist bereits verstrichen.

Bitte beantragen Sie rechtzeitig den Umtausch des Führerscheins, da die Bearbeitungszeit der Führerscheinstelle Zeit in Anspruch nimmt.

Für den Umtausch in einen neuen Scheckkartenführerschein werden i. d. Regel folgende Unterlagen benötigt:

  • jeweiliges Antragsformular
  • aktuelles, biometrisches Lichtbild (Papierbild), nicht älter als 1 Jahr
  • gültiger Personalauseis oder Reisepass
  • aktuellen Führerschein

Der jeweilige Antrag kann online bei der Führerscheinstelle unter www.alb-donau-kreis.de

heruntergeladen werden. Zudem ist dieser im Bürgerbüro erhältlich.

Der Antrag auf Umtausch kann während unseren Öffnungszeiten im Bürgerbüro abgegeben oder direkt per Post an das Landratsamt Alb-Donau-Kreis gesendet werden.

Nähere Informationen zu den Umtauschfristen oder allgemein zum Thema Führerschein sind direkt bei der Führerscheinstelle im Landratsamt Alb-Donau-Kreis erhältlich:

Führerscheinstelle, Schillerstraße 30, 89077 Ulm
Telefon (07 31) 1 85-14 46

Fuehrerscheinstelle.ulm@alb-donau-kreis.de

 

Rathaus Altheim (Alb)