11.01.2024

Landesfamilienpass - neue Gutscheinkarten für 2024 können abgeholt werden

Die neuen Gutscheinkarten für den Landesfamilienpass können ab sofort unter Vorlage des Landesfamilienpasses im Rathaus abgeholt werden. Der bisher ausgestellte Landesfamilienpass ist mehrere Jahr gültig, sofern sich keine Änderungen ergeben haben.

Neubeantragungen sind für folgende berechtigte Familien möglich:

  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben
  • Alleinerziehende Elternteile ohne Lebenspartner, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Familien mit einem kindergeldberechtigen schwerbehinderten Kind, die mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Familien, die SGB II-, Kinderzugschlags- oder Wohngeldberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben

Der berechtigte Personenkreis kann mit den Gutscheinkarten und unter Vorlage des Landesfamilienpasses im Jahr 2024 staatliche Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg kostenfrei bzw. zu einem ermäßigten Eintritt besuchen. Daneben kann mit den Gutscheinkarten noch weitere nicht staatliche Einrichtungen kostenfrei bzw. ermäßigt besucht werden. Bei jedem Besuch ist der entsprechende Gutschein abzugeben. Bei einigen Kooperationspartnern ist der Besuch nur mit einem Online-Ticket möglich. Es wird deshalb empfohlen, sich vor einem Besuch auf der Homepage des jeweiligen Anbieters über die Öffnungszeiten, Eintrittspreise, etc. des wünschten Freizeitangebots zu informieren.

Die Verwendung des Landesfamilienpass ist auf die Bedürfnisse der Kinder in unterschiedlichsten Familienkonstellationen ausgerichtet. In den Landesfamilienpass werden die berechtigten Personen eingetragen. Zudem können zu diesen weitere vier erwachsene Begleitpersonen (z. Bsp.: getrenntlebender Elternteil, Oma und Opa, usw.) eingetragen werden. Der Landesfamilienpass kann mit höchstens zwei der eingetragenen Erwachsenengenutzt werden. Eine Nutzung des Passes ohne Kind/-er ist nicht möglich.

Eine Auflistung der Anbieter und weitere Informationen zum Landesfamilienpass sind unter www.sozialministerium-bw.de/landesfamilienpass erhältlich.

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Rathaus Altheim (Alb)