08.01.2024

Kinderreisepass wurde zum 01.01.2024 abgeschafft!

Der Kinderreisepass wurde zum 1. Januar 2024 abgeschafft. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben grundsätzlich bis zum aufgedruckten Ablaufdatum gültig.

Ab sofort gibt es für Kinder, ebenso wie für Erwachsene, dieselben Ausweisdokumente: Personalausweis und/oder Reisepass.

Für Kinder kann, wie bisher auch, ein Personalausweis mit einer maximalen Gültigkeit von 6 Jahren und einer Gebühr in Höhe von 22,80 € oder

ein Reisepass mit einer maximalen Gültigkeit von 6 Jahren und einer Gebühr in Höhe von 37,50 € beantragt werden.

Besonders bei Kleinkindern kann jedoch eine Neubeantragung innerhalb der Gültigkeitsdauer nötig sein, da das im Ausweisdokument enthaltene Lichtbild nicht mehr zur eindeutigen Identifizierung ausreicht.

Folgende Unterlagen werden grundsätzlich zur Antragstellung benötigt:

  • aktuelles, biometrisches Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr)
  • Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde)
  • Zustimmungserklärung beidersorgeberechtigten Elternteile,

bei alleinigem Sorgerecht Nachweis darüber (aktuelle Negativ-Bescheinigung vom Jugendamt)

Kinder müssen zur Beantragung immer persönlich mit min. einem Erziehungsberechtigten anwesend sein. Das benötigte Passbild muss derzeit noch in Papierform bei der Antragstellung vorliegen und kann noch nicht bei der Passbehörde gefertigt werden.

Hinweis: Aus versicherungsrechtlichen Gründen dürfen die Passbehörden keine Empfehlungen, welches Dokument ausgestellt werden soll, aussprechen. Die Entscheidung, liegt bei den sorgeberechtigten Elternteilen. Ausführliche Hinweise über Reise- und Sicherheitsbestimmungen des jeweiligen Reiselandes sind auf der Homepage des Auswärtigen Amtes unter www.auswaertiges-amt.de oder über die jeweilige Botschaft zu erfahren.

Ihre Gemeindeverwaltung

Rathaus Altheim (Alb)