Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
sehr geehrte Damen und Herren,
Bäume, Sträucher und Hecken verschönern nicht nur das Landschafts- und Ortsbild, sondern auch die Umwelt und Tierwelt profitiert vom innerstädtischen Grün. Alles zusammen sorgt für eine bessere Lebensqualität unserer Gemeinde und kommt somit uns allen zugute. Damit die Bepflanzung schön und gesund bleibt, ist schon aus botanischer Sicht ein regelmäßiger Rückschnitt erforderlich.
Deshalb werden Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigten von Grundstücken gebeten, die entlang der Gehwege und Straßen stehenden Hecken, Sträucher und Bäume zurückzuschneiden – vor allem bei der Bepflanzung, deren Äste und Zweige in den Straßen- und Gehwegraum hineinragen und sogar z.B. wichtige Verkehrszeichen verdecken können. In der Regel sind Gehwege am meisten betroffen, denn den Fußgängern steht die erforderliche Breite oft gar nicht mehr zur Verfügung. Aber auch Straßen und Parkplätze werden oftmals durch wuchernde Bepflanzungen eingeschränkt oder gar unbenutzbar.
Ein Rückschnitt an Straßenlaternen, Hydrantenschildern sowie an Verkehrsschildern ist besonders notwendig, damit die Lampen ihre Beleuchtungsfunktion erfüllen können und die Schilder gut erkennbar sind. Straßenlaternen müssen für technische Instandhaltungen jederzeit zugänglich bleiben.
Ebenso ist es wichtig, das Lichtraumprofil an den Wald- und Feldwegen wiederherzustellen.
Dies alles ist im Interesse der Verkehrssicherheit und trägt zur Vermeidung von Schadensersatzansprüchen bei. Die Lichtraumprofile müssen dabei wie folgt frei bleiben:
4,50 m über der gesamten Fahrbahn
2,50 m über Radwege
2,30 m über Fußwege
Wichtiger Hinweis:
Nach den Bestimmungen des Naturschutzgesetzes ist es in der Zeit vom 01. März bis 30. September verboten, Hecken, lebende Zäune, Bäume und Gebüsch zu roden, abzuschneiden oder auf andere Weise zu zerstören. Der von Zeit zu Zeit fällige Pflegeschnitt sowie der Schnitt zum Freihalten des Lichtraumprofils ist natürlich ganzjährig erlaubt.
Um Beachtung wird gebeten. Vielen Dank für Ihre Mitwirkung.
Ihre Gemeindeverwaltung Altheim (Alb)

