15.01.2026

Hundekottüten für ein sauberes Ortsbild

Hundekottüten für ein sauberes Ortsbild

aus gegebenem Anlass möchten wir noch einmal auf unsere kostenlosen Hundekottüten hinweisen, welche alle Hundehalterinnen und Hundehalter im Bürgerbüro abholen können. Leider wir hiervon nicht allzu großer Gebrauch gemacht, was sich in unschönen Hinterlassenschaften an Fuß- und Feldwegen bemerkbar macht.

Im Sinne eines sauberen Ortsbildes wurde bereits mehrmals darum gebeten, dass Hundehalter die Hinterlassenschaften ihrer Tiere beseitigen sollten. Dies ist nicht nur im Ort wichtig, sondern auch außerhalb der Ortsgrenzen geboten, da die Hinterlassenschaften weder schön anzusehen, noch zuträglich für die Bewirtschaftung von Wiesen und Feldern sind.
Leider erreichen uns immer wieder in Ortsrandlagen Mitteilungen von Anwohnern, welche auf Ihrem Grundstück, oder direkt an ihrem Zaun einen „Haufen“ neben dem Anderen vorfinden. So auch in den letzten Tagen aus dem Bereich Waldeck, Tuchplatz und Eschenweg. So etwas muss nicht sein und ist auch gegenüber diesen Grundstückseigentümern nicht fair!

 

Darüber hinaus ist die Frage auch in der Polizeiverordnung der Gemeinde Altheim (Alb) geregelt. Hier ist in § 12 ausgeführt, dass der Halter oder Führer eines Hundes dafür zu sorgen hat, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen, in fremden Vorgärten oder auf landwirtschaftlich genutzten Grundstücken verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.

Noch ein Hinweis zur Hundesteuer aufgrund diverser Anfragen:

Laut Hundesteuersatzung der Gemeinde Altheim (Alb) beginnt die Steuerpflicht am ersten Tag des auf den Beginn des Haltens folgenden Kalendermonats, frühestens mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund drei Monate alt wird. Das Formular zur Anmeldung eines Hundes erhalten Sie im Bürgerbüro oder auf der Homepage www.altheim-alb.de unter der Rubrik Gemeinde/Dokumente/Formulare.

Ihre Gemeindeverwaltung

Rathaus Altheim (Alb)