Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung, Gewerbeabmeldung online über Service-BW möglich!
Es besteht nun die Möglichkeit eine Gewerbeanmeldung, -ummeldung, -abmeldung) online über Service-BW zu stellen.
Dies muss entweder schriftlich oder elektronisch erfolgen:
Zur jeweiligen Identifizierung des Online-Antrags ist der Scan eines Ausweisdokuments nötig.
Alternativ ist für die schriftliche Gewerbeanzeige das benötigte Formular im Bürgerbüro oder per Email erhältlich.
Hinweise zur Gewerbeanmeldung:
Für die Gewerbeanmeldung ist grundsätzlich das Formular (schriftlich mit Unterschrift oder elektronisch über Service-BW Online-Gewerbeanmeldung samt Kopie eines Ausweisdokuments nötig.
In machen Fällen ist die Vorlage von weiteren Unterlagen (Handelsregisterauszug, Gaststättenerlaubnis, etc.) nötig.
Manche Gewerbetätigkeiten unterliegen der Erlaubnis- oder Überwachungspflicht. Deshalb wird empfohlen, sich frühzeitig über persönliche, finanzielle und fachliche Voraussetzungen für die auszuübende gewerbliche Tätigkeit zu erkundigen.
Grundsätzliche Informationen zur Existenzgründung, Erlaubnissen etc. sind erhältlich bei:
Industrie- und Handelskammer Ulm,
Starter-Center der Handwerkskammer Ulm,
Die Gewerbeanmeldung wird nach vollständiger Abgabe aller Unterlagen im Gewerberegister der Gemeinde Altheim (Alb) registriert. Nach dieser Registrierung erhält der jeweilige Inhaber eine Bestätigung über die Gewerbeanzeige, zudem werden automatisch weitere öffentliche Stellen u.a. Finanzamt, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Registergericht sowie Berufsgenossenschaft etc. über die Gewerbeanzeige informiert.
Der Gebührenbescheid für die Gewerbeanmeldung in Höhe von 20,00 € wird mit der Bestätigung der Gewerbeanzeige per Post versandt.
Hinweise zur Gewerbeabmeldung:
Für die Gewerbeabmeldung ist grundsätzlich das Formular (schriftlich mit Unterschrift oder elektronisch über Service-BW Online-Gewerbeabmeldung samt Kopie eines Ausweisdokuments nötig.
Wenn der Betrieb eines Gewerbes eingestellt wird, ist der Inhaber des Gewerbes verpflichtet das Gewerbe abzumelden. Das Gleiche gilt, wenn der Hauptsitz des Betriebes oder einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle des Unternehmens an einen neuen Standort verlegt wird oder sich die Rechtsform des Unternehmens ändert.
Wird die Gewerbeabmeldung elektronisch angezeigt, wird die Bestätigung der Gewerbeabmeldung sam Gebührenbescheid per Post versendet.
Wird die Gewerbeabmeldung persönlich im Rathaus abgegeben, wird die Bestätigung sowie der Gebührenbescheid in der Regel direkt bei der Abmeldung ausgehändigt.
Die Abmeldung wird automatisch an andere öffentliche Stellen wie das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, das Registergericht und die Berufsgenossenschaft, etc. weitergeleitet.
Hinweise zur Gewerbeummeldung:
Für die Gewerbeummeldung ist grundsätzlich das Formular (schriftlich mit Unterschrift oder elektronisch über Service-BW Online-Gewerbeummeldung samt Kopie eines Ausweisdokuments nötig.
Wenn der Betriebssitz eines Unternehmens innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der bisher schon zuständigen Gemeinde verlegt wird, muss das Gewerbe umgemeldet werden. Gleiches gilt, wenn der Sitz einer Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle gewechselt wird.
Bei der Änderung bzw. Erweiterung der Gewerbetätigkeit muss ebenfalls eine Gewerbeummeldung erfolgen.
Für Rückfragen zum Thema Gewerbeanzeige stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter 07340/9601-11
oder per Email unter info@altheim-alb.de zur Verfügung.
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