Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung, Gewerbeabmeldung online über Service-BW möglich!
Es besteht nun die Möglichkeit eine Gewerbeanmeldung, -ummeldung, -abmeldung) online über Service-BW zu stellen.
Dies muss entweder schriftlich oder elektronisch erfolgen:
Zur jeweiligen Identifizierung des Online-Antrags ist der Scan eines Ausweisdokuments nötig.
Alternativ ist für die schriftliche Gewerbeanzeige das benötigte Formular im Bürgerbüro oder per Email erhältlich.
Hinweise zur Gewerbeanmeldung:
Für die Gewerbeanmeldung ist grundsätzlich das Formular (schriftlich mit Unterschrift oder elektronisch über Service-BW Online-Gewerbeanmeldung samt Kopie eines Ausweisdokuments nötig.
In machen Fällen ist die Vorlage von weiteren Unterlagen (Handelsregisterauszug, Gaststättenerlaubnis, etc.) nötig.
Manche Gewerbetätigkeiten unterliegen der Erlaubnis- oder Überwachungspflicht. Deshalb wird empfohlen, sich frühzeitig über persönliche, finanzielle und fachliche Voraussetzungen für die auszuübende gewerbliche Tätigkeit zu erkundigen.
Grundsätzliche Informationen zur Existenzgründung, Erlaubnissen etc. sind erhältlich bei:
Industrie- und Handelskammer Ulm,
Starter-Center der Handwerkskammer Ulm,
Die Gewerbeanmeldung wird nach vollständiger Abgabe aller Unterlagen im Gewerberegister der Gemeinde Altheim (Alb) registriert. Nach dieser Registrierung erhält der jeweilige Inhaber eine Bestätigung über die Gewerbeanzeige, zudem werden automatisch weitere öffentliche Stellen u.a. Finanzamt, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Registergericht sowie Berufsgenossenschaft etc. über die Gewerbeanzeige informiert.
Der Gebührenbescheid für die Gewerbeanmeldung in Höhe von 20,00 € wird mit der Bestätigung der Gewerbeanzeige per Post versandt.
Hinweise zur Gewerbeummeldung:
Für die Gewerbeummeldung ist grundsätzlich das Formular (schriftlich mit Unterschrift oder elektronisch über Service-BW Online-Gewerbeummeldung samt Kopie eines Ausweisdokuments nötig.
Wenn der Betriebssitz eines Unternehmens innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der bisher schon zuständigen Gemeinde verlegt wird, muss das Gewerbe umgemeldet werden. Gleiches gilt, wenn der Sitz einer Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle gewechselt wird.
Bei der Änderung bzw. Erweiterung der Gewerbetätigkeit muss ebenfalls eine Gewerbeummeldung erfolgen.
Für Rückfragen zum Thema Gewerbeanzeige stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter 07340/9601-11
oder per Email unter info@altheim-alb.de zur Verfügung.
Ihre Gemeindeverwaltung

