31.10.2025

Widerspruch gegen Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung

Übermittlung von Meldedaten an das Bundesamt für Wehrverwaltung für die Übersendung von Informationsmaterial

Die Bundeswehr versendet Informationsmaterial an alle gemeldeten Personen, welche im Jahr 2026 volljährig werden. Davon betroffen sind aktuell die Geburtsjahrgänge 2008.

Für diesen Zweck übermittelt die Meldebehörde nach § 36 Abs. 1 Bundesmeldegesetz in Verbindung mit § 58 c Abs. 1 Soldatengesetz folgende Daten an die Bundeswehr:

  • Familienname
  • Vorname
  • gegenwärtige Anschrift

Die Daten werden nicht übermittelt, sofern die Betroffenen der Datenübermittlung ausdrücklich widersprechen (§ 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz).

Der Widerspruch der Datenübermittlung an das Bundesamt bzw. die Eintragung der Übermittlungssperre kann beantragt werden.

Der Antrag ist hieroder in Papierform im Rathaus erhältlich.

Ihre Gemeindeverwaltung

 

Rathaus Altheim (Alb)