Übermittlung von Meldedaten an das Bundesamt für Wehrverwaltung (Bundeswehr)
Die Bundeswehr versendet Informationsmaterial an alle gemeldeten Personen, welche im Jahr 2025 volljährig werden. Davon betroffen sind aktuell die Geburtsjahrgänge 2007.
Für diesen Zweck übermittelt die Meldebehörde nach § 36 Abs. 1 Bundesmeldegesetz in Verbindung mit § 58 c Abs. 1 Soldatengesetz folgende Daten an die Bundeswehr:
- Familienname
- Vorname
- gegenwärtige Anschrift
Die Daten werden nicht übermittelt, sofern die Betroffenen der Datenübermittlung ausdrückliche widersprechen (§ 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz).
Der Widerspruch bzw. die Eintragung der Übermittlungssperre kann bis zum 31.12.2023 abgegeben bzw. beantragt werden.
Der Antrag ist hieroder in Papierform im Rathaus erhältlich.
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