Bitte prüfen: Sind Ihre Ausweisdokumente noch gültig?
Bei der Urlaubsplanung ist es wichtig, auf die Gültigkeit der benötigten Ausweispapiere zu achten und ggf. vor Reisebeginn neue Dokumente zu beantragen. Die Bearbeitungszeit von Ausweisdokumenten (Personalausweis, Reisepass) beträgt ca. 2 - 6 Wochen.
Speziell vor den Sommerferien kommt es, aufgrund erhöhter Nachfrage an Ausweisdokumenten, zu längeren Bearbeitungs- und Lieferzeiten der Bundesdruckerei.
Deshalb empfehlen wir eine rechtzeitige Beantragung neuer Ausweisdokumente.
Eine Verlängerung ungültig gewordener Ausweisdokumente ist leider nicht möglich.
Kinder benötigen für einen Auslandsaufenthalt ebenfalls ein eigenes Ausweisdokument (Personalausweis / Reisepass).
Welche Ausweisdokumente konkret benötigt werden und welche Einreisebestimmungen des jeweiligen Reiselandes gelten, können Sie beim Auswärtigen Amt im Internet unter www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit in Erfahrung bringen.
Hinweis: Seit dem 01.05.2025 ist das digitale biometrische Lichtbild vorgeschrieben.
Entweder kann das digitale biometrische Lichtbild bei einem zertifizierten Fotografen oder direkt vor Ort bei der Antragstellung im Rathaus erstellt werden. Bei der Antragstellung im Rathaus vor Ort ist das allerdings für Kleinkinder oder auch für Personen mit Einschränkungen nicht möglich.
Folgende Unterlagen werden für die Beantragung von Ausweisdokumenten benötigt:
Personalausweis:
- digitales, biometrisches Lichtbild
QR-Code von einem zertifizierten Fotografen oder direkt im Rathaus vor Ort gegen eine Gebühr in Höhe von 6,- €
- Gebühr in Höhe von 27,60 €, bis zum 24. Lebensjahr, 6 Jahre gültig
- Gebühr in Höhe von 46,- €, ab dem 24. Lebensjahr, 10 Jahre gültig
- Geburts-/Heiratsurkunde
Reisepass:
- digitales, biometrisches Lichtbild
QR-Code von einem zertifizierten Fotografen oder direkt im Rathaus vor Ort gegen eine Gebühr in Höhe von 6,- €
- Gebühr in Höhe von 37,50 €, bis zum 24. Lebensjahr, 6 Jahre gültig
- Gebühr in Höhe von 70,- €, ab dem 24. Lebensjahr, 10 Jahre gültig
- Geburts-/Heiratsurkunde
Kinderreisepass:
Der Kinderreisepass wurde zum 1. Januar 2024 abgeschafft.
Für Kinder kann, ebenso wie für Erwachsene, dieselben Ausweisdokumente „Personalausweis und/oder Reisepass“ beantragt werden. Die Ausweispflicht besteht in Deutschland ab dem 16. Lebensjahr. Allerdings kann es vorher bereits nötig sein, ein gültiges Ausweispapier mitzuführen (u.a. bei einer Auslandsreise, etc.).
Bei der Antragstellung muss die Antragstellerin oder der Antragsteller (auch Kinder) persönlich erscheinen und ggf. noch weitere Unterlagen (wie z.B. Einbürgerungsurkunde, Nachweis über das alleinige Sorgerecht usw.) vorlegen.
Bei Rückfragen zu Ihren Ausweisdokumenten stehen wir Ihnen gerne unter 07340 / 9601-11, per E-Mail an info@altheim-alb.de oder persönlich vor Ort im Bürgerbüro zur Verfügung.
Ihre Gemeindeverwaltung Altheim (Alb)

