20.04.2023

Ausweispapiere noch gültig?

Ausweispapiere noch gültig?

Bei der Urlaubsplanung ist es wichtig, auf die Gültigkeit der benötigten Ausweispapiere zu achten und ggf. vor Reisebeginn neue Dokumente zu beantragen. Die Bearbeitungszeit von Ausweisdokumenten (Personalausweis, Reisepass) beträgt ca. 3 - 4 Wochen. Eine Verlängerung ungültiger Ausweisdokumente ist nicht möglich.

Kinder benötigen für einen Auslandsaufenthalt ebenfalls ein eigenes Ausweisdokument.

Zudem sollten Reisende sich vorab über geltende Einreisebestimmungen im Reiseland informieren, u.a. welche Ausweisdokumente zur Einreise in das jeweilige Land benötigt wird sowie über aktuelle Reisewarnungen. Diese sind direktbeim Auswärtigen Amt unter www.auswaertiges-amt.de abrufbar.

Folgende Unterlagen werden für die Beantragung von Ausweisdokumenten benötigt:

Personalausweis:

  • aktuelles, biometrisches Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr)
  • Gebühr in Höhe von 22,80 € in bar, bis zum 24. Lebensjahr, 6 Jahre gültig
  • Gebühr in Höhe von 37,- € in bar, ab dem 24. Lebensjahr, 10 Jahre gültig
  • Geburts-/Heiratsurkunde

Reisepass:

  • aktuelles, biometrisches Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr)
  • Gebühr in Höhe von 37,50 € in bar, bis zum 24. Lebensjahr, 6 Jahre gültig
  • Gebühr in Höhe von 60,- € in bar, ab dem 24. Lebensjahr, 10 Jahre gültig
  • Geburts-/Heiratsurkunde

Kinderreisepass:

Für Kinder bis zum 12. Lebensjahr kann ein Kinderreisepass beantragt werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit für Kinder einen Personalausweis oder Reisepass zu beantragen. Die Gültigkeit eines Kinderreisepasses bei Neuausstellung, Verlängerung oder Aktualisierung beträgt 1 Jahr. Eine Verlängerung bzw. Aktualisierung ist nur möglich, sofern der Kinderreisepass noch gültig ist. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 1 Woche.

Folgende Unterlagen werden für die Beantragung benötigt:

  • aktuelles, biometrisches Lichtbild
  • Gebühr in Höhe von 13,- € in bar für die Neuausstellung
  • Gebühr in Höhe von 6,- € in bar bei Aktualisierung / Verlängerung
  • schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten
  • persönliches Erscheinen des Kindes mit min. einem Erziehungsberechtigten
  • Geburtsurkunde

Bei der Antragstellung muss der Antragsteller/-in (auch Kinder) persönlich erscheinen und ggf. noch weitere Unterlagen wie z. Bsp.: Einbürgerungsurkunde, Nachweis über das alleinige Sorgerecht, etc. vorlegen.

Für die Beantragung von Ausweisdokumenten empfehlen wir eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter 07340/9601-0.

Ihre Gemeindeverwaltung

Rathaus Altheim (Alb)