Sehr geehrte Damen und Herren,
Der Gemeinderat der Gemeinde Altheim (Alb) hat aufgrund von § 142 Abs. 1, 3 und 4 Baugesestzbuch (BauGB) und 3 4 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) in der jeweils gültigen Fassung in seiner Sitzung am 23.08.2019 folgende
Satzung
beschlossen:
Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes
In der Anlage finden Sie die Satzung und den Lageplan.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Gemeindeverwaltung