Sehr geehrte Damen und Herren,
im Jahr 2020 hat der Landtag ein eigenes Grundsteuergesetz für Baden-Württemberg erlassen. Dieses Gesetz bildet nun die Grundlage für die Reform der Grundsteuer. Für die Ermittlung und Berechnung auf der Grundlage der Grundsteuerreform, benötigt jeder Steuerpflichtige für die Hauptfeststellung der Grundsteuerwerte 2025 die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022.
Die Bodenrichtwerte für den gesamten Alb-Donau-Kreis für das Jahr 2022 werden aktuell vom Alb-Donau-Kreis bearbeitet und ermittelt.
Da wir diesbezüglich auch vermehrt Anfragen aus der Bevölkerung erhalten haben, möchten wir Sie auf den Gemeinsamen Gutachterausschuss der Stadt Ehingen hinweisen. Diesen können Sie unter folgender Adresse erreichen: https://www.ehingen.de/gemeinsamer-gutachterausschuss
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
www.gutachterausschuesse-bw.de
Ihre Gemeindeverwaltung