09.01.2025

Grundsteuersteuerbescheid für das Jahr 2025 - Zustellung an alle Grundstückseigentümer wegen Grundsteuerreform

Grundsteuer – Versand der Jahresbescheide - Hinweis des Verwaltungsverband Langenau:

In den nächsten Tagen werden die Grundsteuerbescheide für das Steuerjahr 2025 zugestellt. Sollten Sie keinen Grundsteuerbescheid erhalten, liegen dem Verwaltungsverband Langenau noch keine Informationen zu Ihrem Sachverhalt vor. Wir möchten Sie bitten in diesem Fall von einer Anfrage abzusehen, da der Verwaltungsverband sofort tätig wird, sobald weitere Informationen vom Finanzamt vorliegen.

Da dies das erste Jahr ist, in dem die Grundsteuer nach dem neuen Grundsteuerrecht erhoben wird, möchten wir Sie im Folgenden informieren.

Ihre Grundsteuer berechnet sich wie bisher aus dem Grundsteuermessbetrag und dem Hebesatz der Gemeinde. Der Grundsteuermessbetrag wurde anhand der von Ihnen abgegebenen Hauptfeststellung vom Finanzamt neu festgelegt. Bitte beachten Sie, dass der Verwaltungsverband oder die Gemeinde keine Möglichkeit haben, den Grundsteuermessbetrag zu ändern. Der Hebesatz wurde vom Gemeinderat in einer öffentlichen Sitzung beraten und ebenfalls neu festgesetzt. Der Hebesatz wurde so berechnet, dass die Gemeinde keine Steigerung oder Verringerung des Steueraufkommens zu erwarten hat.

Aufgrund der geänderten Berechnungsgrundlage für die Grundsteuermessbeträge kann es zwischen der Grundsteuer A und der Grundsteuer B sowie den einzelnen Grundstückseigentümern zu Belastungsverschiebungen kommen.

Wir möchten Sie bitten die Hinweistexte auf Ihren Grundsteuerbescheiden sowie dem Beiblatt durchzulesen. Darauf finden sich auch Hinweise über Ihre Möglichkeiten gegen die einzelnen Festsetzungen vorzugehen.

Aufgrund des zu erwartenden hohen Arbeitsaufkommens, bitten wir Sie von telefonischen Anfragen abzusehen und Ihre Anfragen an den Verwaltungsverband Langenau per E-Mail unter Finanzwesen@VV-Langenau.de zu stellen. Vielen Dank.

Verwaltungsverband Langenau

 

Bitte beachten Sie dazu den beigefügten Hinweistext!

Hinweis zu den Zahlungsmodalitäten:

Die Abschlagszahlungen werden, wie bisher auch, grundsätzlich allen Abbuchern termingerecht abgebucht.

Nichtabbucher müssen den fälligen Betrag termingerecht überweisen.

 

Ihre Gemeindeverwaltung

 

 

 

 

Rathaus Altheim (Alb)