Im Jahr 2023 finden in Baden-Württemberg die Wahlen
der Schöffinnen und Schöffen sowie
der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen
für die Amtsperiode 2024 bis 2028 statt.
Die schöffenrichterliche Tätigkeit ist eine verantwortungsvolle und besonders bedeutsame ehrenamtliche Tätigkeit in unserer Gesellschaft. Schöffinnen und Schöffen / Jugendschöffinnen und Jugenschöffen haben im Rahmen dieser Tätigkeit die Möglichkeit, ihre Wertungen, Lebens- und Berufserfahrung in die Entscheidungen der Gerichte einzubringen.
Schöffinnen und Schöffen sind beim Schöffengericht der Amtsgerichte, sowie an den Kleinen und den Großen Strafkammern der Landgerichte tätig.
Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sind beim Jugendschöffengericht sowie bei der Jugendkammer beim Landgericht tätig. Zudem sollten Jugendschöffinnen und Jugendschöffen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.
Wer das Jugendschöffenamt am Jugendschöffengericht / Jugendkammer ausüben will kann sich bis spätestens 15.05.2023 bewerben. Weitere Informationen zum Jugendschöffenamt sind unter www.schoeffenwahl.de abrufbar.
Wer das Schöffenamt am Schöffengericht / Kleinen oder Großen Strafkammer ausüben will kann sich bis spätestens 04.06.2023 bewerben. Weitere Informationen zum Schöffenamt sind unter www.schoeffenwahl2023.de abrufbar.
Das jeweilige Bewerbungsformular ist auf unserer Homepage www.altheim-alb.de (Rubrik Aktuelles) abrufbar oder kann während den Öffnungszeiten im Rathaus abgeholt werden.
Bewerben können sich deutsche Bürgerinnen und Bürger, die am 1. Januar 2024 das 25. Lebensjahr vollendet haben und nicht älter als 69 Jahre sind. Personen, die z.B. aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind, die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen oder in Vermögensverfall geraten sind, sollen nicht zum Schöffenamt berufen werden. Ausgeschlossen sind außerdem Personen, denen ein Gericht die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkannt hat oder die wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind.
Die Gemeinde erstellt aus dem Bewerberkreis der Schöffinnen und Schöffen eine Vorschlagsliste, welche im Gemeinderat beraten und beschlossen wird. Diese Vorschlagsliste wir dem Amtsgericht übersandt. Im Herbst diesen Jahres findet dann die eigentliche Schöffenwahl durch das Amtsgericht statt.
Die Bewerber für die Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen werden dem Jugendaushilfeausschuss weitergeleitet, welcher die Vorschlagsliste erstellt und anschließend an das zuständige Amtsgericht zur Beratung und Wahl weiterleitet.
Weitere Informationen und Hinweise zur Schöffenwahl / Jugendschöffenwahl sind unter www.Justiz-bw.de unter der Rubrik „Justiz/Schöffenwahl 2023“ erhältlich.
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