Die Vordrucke zur Abgabe der Einkommensteuererklärung sind nun komplett eingetroffen. Die Formulare können im Rathaus während unseren Öffnungszeiten abgeholt werden.
Zur Verfügung stehen zwei Standardpakete:
Standardpaket für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer:
Inhalt:
• 1 Hauptvordruck (Mantelbogen) zur Einkommensteuererklärung
• 1 Anlage Sonderausgaben
• 1 Anlage agB (außergewöhnliche Belastungen)
• 1 Anlage 35a (für haushaltsnahe Aufwendungen)
• 1 Anlage Mobilitätsprämie
• 2 Anlagen Kind zur Berücksichtigung von Kindern
• 2 Anlagen N (z.Bsp.: Arbeitslohn)
• 1 Anlage Vorsorgeaufwand (z.Bsp.: für Krankenversicherung)
• 1 Anlage AV (z.Bsp.: Altersvorsorgebeiträge)
Standardpaket für Rentnerinnen und Rentner und/oder Pensionärinnen und Pensionäre:
Inhalt:
• 1 Hauptvordruck (Mantelbogen) zur Einkommensteuererklärung
• 1 Anlage Sonderausgaben
• 1 Anlage agB (außergewöhnliche Belastungen)
• 1 Anlage 35a (für haushaltsnahe Aufwendungen)
• 2 Anlagen R-AV/bAV (z.Bsp.: Leistungen aus Altersvorsorgeverträge)
• 2 Anlagen R (sonstige Einkünfte, Altersrente)
• 2 Anlagen N (z.Bsp.: Betriebsrente/ Pension)
• 2 Anlagen KAP (z.Bsp.: Zinseinkünfte, Dividenden)
• 1 Anlage Vorsorgeaufwand
Weitere Anlagen (u.a. Anlage L, Anlage V, Anlage SO) können ebenfalls im Rathaus abgeholt werden.
Sollten Erklärungsvordrucke fehlen, können diese bequem im Internet unter www.formular-bfinv.de abgerufen und ausgedruckt werden.
Das Finanzamt weist darauf hin, dass die Einkommensteuererklärung primär elektronisch abgegeben werden sollte. Nähere Informationen hierzu gibt es im Internet unter www.einfach.elster.de.
Zuständig sowie weitere Informationen für die Abgabe der Steuererklärung ist das
Finanzamt Ulm
Wagnerstraße 2
89077 Ulm
Tel.: 0731 / 103-0
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