19.01.2023

Informationen für Reiserückkehrer (-innen)

Aufgrund der Änderung der 8. Verordnung zur Änderung der Coronovirus-Einreiseverordnung, Inkraftgetreten am 7.1.2023, ist die Pflicht zur digitalen Einreiseanmeldung entfallen.

Reiserückkehrer (-innen) sollten sich trotzdem vor der Einreise nach Deutschland über die aktuell, geltenden Einreise- / und Quarantänebestimmungen erkundigen.

Zudem sollten Sie Reiserückkehrer (-innen) aus Risikogebieten über die dort speziell geltenden Einreise- / und Quarantänebestimmungen erkundigen.

 Weitere Informationen zu den akutell geltenden Bestimmungen für die Einreise nach Deutschland erhalten Sie direkt auf der Homepage des Bundesgesundheitsministeriums.

Ihre Gemeindeverwaltung

Rathaus Altheim (Alb)