Aufgrund der Änderung der 8. Verordnung zur Änderung der Coronovirus-Einreiseverordnung, Inkraftgetreten am 7.1.2023, ist die Pflicht zur digitalen Einreiseanmeldung entfallen.
Reiserückkehrer (-innen) sollten sich trotzdem vor der Einreise nach Deutschland über die aktuell, geltenden Einreise- / und Quarantänebestimmungen erkundigen.
Zudem sollten Sie Reiserückkehrer (-innen) aus Risikogebieten über die dort speziell geltenden Einreise- / und Quarantänebestimmungen erkundigen.
Weitere Informationen zu den akutell geltenden Bestimmungen für die Einreise nach Deutschland erhalten Sie direkt auf der Homepage des Bundesgesundheitsministeriums.
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