26.10.2017

Hecken, Sträucher und Bäume an Straßen und Wegen zurückschneiden

Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,

für eine ordnungsgemäße Nutzung der Straßen und Gehwege ist es notwendig, dass Bäume und Sträucher entlang dieser Wege im Interesse der Verkehrssicherheit
regelmäßig zurückgeschnitten werden. Dabei gelten folgende Regelungen:

4,50 m über der gesamten Fahrbahn, 4,00 m über den je 0,50 m breiten Geländestreifen, anschließend an die beiderseitigen Ränder der Fahrbahn.

- Der Übergang von 4,50 m über dem Fahrbahnrand zu 4,00 m über den anschließenden 0,50 m breiten Geländestreifen ist in schräger Richtung herzustellen; 2,50 m über Radwegen, 2,30 m über Fußwegen.

- An Straßenmündungen und –kreuzungen müssen Hecken, Sträucher und andere Anpflanzungen stets so nieder gehalten werden, dass eine ausreichende Übersicht für die Kraftfahrer gewährleistet ist. Diese Anpflanzungen dürfen im Allgemeinen nicht höher als 80 cm sein.

- Verkehrszeichen und Straßenlaternen dürfen nicht verdeckt werden. Die Anpflanzungen sind so zurückzuschneiden, dass die Verkehrszeichen von den Verkehrsteilnehmern ständig rechtzeitig ohne Sehbeeinträchtigungen wahrgenommen werden können.

Für Feldwege gilt natürlich ebenfalls, dass von den Anliegern die Hecken, Sträucher und Bäume zurückzuschneiden sind und auch die notwendigen Lichträume freigehalten werden müssen. Besonders zur Erntezeit ist ein ausreichendes Lichtraumprofil an den Feldwegen dringend notwendig, damit die landwirtschaftlichen Fahrzeuge ohne Behinderung verkehren können.
Ein vollständiges Abschneiden von Hecken, Sträuchern und Bäumen ist jedoch nur in der Zeit von Oktober bis März zulässig und stellt ansonsten eine Ordnungswidrigkeit dar.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Gemeindeverwaltung

Rathaus Altheim (Alb)